Unter anderem Sachsen hat vorgelegt - die Bundesregierung verschärft den Lockdown ab Mittwoch nochmals. Ab Mittwoch soll das öffentliche Leben weitgehend ruhen.
Unter anderem Sachsen hat vorgelegt - die Bundesregierung verschärft den Lockdown ab Mittwoch nochmals. Ab Mittwoch soll das öffentliche Leben weitgehend ruhen.
Die Bund-Länder-Runde hat sich geeinigt: Ab Mittwoch, dem 16. Dezember bis mindestens 10. Januar soll es zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommen. „Wir sind zum Handeln gezwungen”, sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel. „Corona ist eine Katastrophe”, so Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Corona werde in diesem Jahr die dritthäufigste Todesursache, sagt er. Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller bekräftigte, dass diese Einschnitte und vor allem die Selbstverantwortung eines jeden Menschen wichtig sei. „So lange, bis uns der Impfstoff hilft”, erklärte er.
Update, 13.19 Uhr:
Der Beschluss kann im Wortlaut von der Website der Bundesregierung heruntergeladen werden (PDF).
Zu den beschlossenen Maßnahmen zählt unter anderem, dass der Einzelhandel in weiten Teilen ab 16. Dezember geschlossen wird. Wie bereits in Sachsen beschlossen, bleiben der Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken, Drogerien, Tankstellen und Werkstätten geöffnet. Geschlossen werden sollen bundesweit ab Mittwoch aber auch wieder die Friseure. Sachsen hatte am Freitag beschlossen, dass diese vorerst geöffnet bleiben dürfen. Dies wird nun durch den Bundesbeschluss aufgehoben. Generell sollen Betriebe, die Körperpflege anbieten, geschlossen werden. Dazu zählen außer Friseuren auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios. Notwendige Behandlungen wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sowie Fußpflege seien weiter erlaubt.
Weiterhin erlaubt sind auch Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte und Reformhäuser.
An Schulen und Kindergärten gibt es weiterhin die Möglichkeit der Notbetreuung. Es soll zusätzliche Möglichkeiten für Eltern geben, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.
Weiterhin gilt die Kontaktbeschränkung von fünf Personen aus maximal zwei Hausständen. Vom 24. bis 26. Dezember dürfen vier weitere Personen eingeladen werden - aus dem engsten Familienkreis. Dazu gehören Ehegatten, Lebenspartner und Partner aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften, sowie Geschwister, Geschwisterkinder und deren Haushaltsangehörige. Kanzlerin Merkel rät zu einer Schutzwoche vor dem Treffen der Familie. In dieser Woche sollten die persönlichen Kontakte erheblich reduziert werden.
Zu Silvester und am Neujahrstag gilt ein bundesweites Versammlungsverbot. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern wird generell verboten. Hintergrund ist, dass die ohnehin schon überlasteten Krankenhäuser nicht weiter strapaziert werden.
Wie auch von Sachsen beschlossen gilt bis 10. Januar ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
Seit Montag sind in Deutschland laut des Karlsruher Risklayer-Projektes über 3000 Menschen im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion gestorben. Insgesamt sind in Deutschland mehr als 22.000 Menschen mit oder an Corona gestorben. Die Zahl der Neuinfektionen liegt im Sieben-Tage-Schnitt bei über 21.000 Neuinfektionen.