Beflaggungs-Antrag der AfD: Im November wird abgestimmt | Taucha kompakt

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Veröffentlicht am 23.10.2025 15:16

Beflaggungs-Antrag der AfD: Im November wird abgestimmt

Muss am Tauchaer Rathaus dauerhaft die Deutschland-Fahne wehen? Die AfD-Fraktion meint ja. (Foto: Daniel Große)
Muss am Tauchaer Rathaus dauerhaft die Deutschland-Fahne wehen? Die AfD-Fraktion meint ja. (Foto: Daniel Große)
Muss am Tauchaer Rathaus dauerhaft die Deutschland-Fahne wehen? Die AfD-Fraktion meint ja. (Foto: Daniel Große)

Der Tauchaer Stadtrat hat den Antrag der AfD-Fraktion, die Bundesflagge dauerhaft vor dem Rathaus zu hissen, am 16. Oktober nicht beraten. Stattdessen wurde der Tagesordnungspunkt abgesetzt und in die Ausschussgremien verwiesen. Bürgermeister Tobias Meier (FDP) begründete dies so: „Im nichtöffentlichen Kreis soll zuvor darüber diskutiert werden, der Beschluss wird dann wiederum öffentlich in der nächsten Sitzung des Stadtrates gefällt.“ Zugleich betonte er, die Bundesflagge werde ohnehin entsprechend der sächsischen Verwaltungsvorschrift bei besonderen Gedenk- und Feiertagen gehisst. Die Flagge solle nicht parteipolitisch instrumentalisiert werden: „Der Antrag wirkt nicht positiv, sondern eher wie noch mehr Spaltung.“

Die AfD protestierte gegen die Verweisung. Stadtrat Andy Pritz erklärte im Plenum: „Aus unserer Sicht ist das nicht möglich.“ Die Geschäftsordnung sehe nicht vor, eine Abstimmung in einen nichtöffentlichen Teil zu verlegen. In Richtung Bürgermeister fragte Pritz: „Was haben Sie gegen die Symbolkraft der Fahne?“ Der Stadtrat folgte mehrheitlich der Verweisung in die Ausschüsse. Dagegen stimmte die AfD. Aus den Reihen der CDU gab es eine Enthaltung. „Wir protestieren dagegen und werden rechtliche Schritte prüfen“, sagte Pritz nach der Entscheidung.

In einer schriftlichen Stellungnahme führt die AfD aus, sie habe den Antrag am 23. September an Bürgermeister und Stadträte übermittelt und auf Rückfragen oder Vorschläge ausdrücklich hingewiesen. Dass der Verwaltungsausschuss das Thema drei Tage vor der Sitzung von der Tagesordnung genommen habe, sei überraschend gewesen. Als Begründung seien fehlende Vorbereitungszeit und offene Fragen genannt worden. Aus Sicht der AfD hätten mehr als drei Wochen für eine Meinungsbildung ausgereicht. Zudem verweist die Fraktion auf § 37 der Sächsischen Gemeindeordnung und kritisiert, dass die Diskussion unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde. Nichtöffentliche Sitzungen seien nach dem Gesetzgeber für Fälle vorgesehen, in denen das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen seien. Die Frage einer dauerhaften Beflaggung zähle aus ihrer Sicht nicht dazu. Da Stadträte zur Verschwiegenheit verpflichtet seien, könne man sich nun nicht zu den Inhalten des nichtöffentlichen Teils äußern.

AfD sieht keine Instrumentalisierung

Zur Einordnung der Vorwürfe, es handele sich um eine „parteipolitische Instrumentalisierung“, erklärt die AfD, ähnliche Anträge seien in anderen Kommunen und Gremien auch von anderen Parteien gestellt und von unterschiedlichen Fraktionen angenommen worden. Warum dies in Taucha als Instrumentalisierung bewertet werde, sei für sie nicht nachvollziehbar. Aus Sicht der Fraktion sei die Äußerung des Bürgermeisters keine „objektive Stellungnahme“, sondern eine wertende Einschätzung.

Auf die Frage nach der Breite der Debatte und der Prioritätensetzung antwortet die AfD, man habe den Antrag bewusst so formuliert, dass der zweite Flaggenmast „Flexibilität für eine wechselnde Beflaggung“ lasse und andere Fraktionen genügend Spielraum für Ergänzungen hätten. Der Eindruck, andere Themen würden „durchgewunken“, entstehe mitunter, weil Haushalts- oder Strukturfragen oft über Wochen und in mehreren, teils nichtöffentlichen Runden beraten würden. Grundsätzlich solle aus Sicht der AfD genauer geprüft werden, ob Themen zwingend nichtöffentlich zu behandeln sind, um Transparenz zu stärken.

Zu den Beweggründen für den Antrag verweist die AfD auf die symbolische Bedeutung von Schwarz-Rot-Gold. Viele Menschen hätten „in den letzten Jahren zunehmend vergessen“, wofür die Nationalfarben stehen. Man wolle einen positiven Bezug zu den Nationalfarben im Alltag stärken und nicht nur an ausgewählten Tagen erinnern. In ihrer Darstellung steht die Bundesflagge für Freiheit, Demokratie und die wechselvolle Geschichte des Landes. Aus Sicht der Fraktion könne eine sichtbare Alltagspräsenz der Flagge gesellschaftliche Identifikation fördern.

Bürgermeister Meier unterstrich, gegen die Bundesflagge habe „niemand etwas“, darum hänge sie ja auch einige Tage im Jahr. Die Verwaltungsvorschrift gelte allerdings und die Flagge sei etwas Besonderes. In den Ausschüssen solle nun ausgearbeitet werden, wie mit Beflaggung im Alltag umgegangen wird, ohne dass der Eindruck eines parteipolitischen Statements entsteht. Einen akuten Handlungsbedarf sieht er nicht. Auch Stadträtin Kristina Danz (FDP-Fraktion) betonte: „Niemand hat gegen den Antrag gestimmt und niemand ist gegen die bundesdeutsche Flagge. Es macht mich aber traurig, dass dieser Antrag nun so instrumentalisiert wird”, sagte sie während der Stdtratssitzung.

Wie es weitergeht: Die AfD will die Sitzung intern auswerten und prüft rechtliche Schritte. In den nächsten Ausschussrunden wird das Verfahren zur Beflaggung am Rathaus der Parthestadt beraten. Der abschließende Beschluss soll anschließend wieder öffentlich im Stadtrat von Taucha gefasst werden.


Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.

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